Auf der im Herbst 2021 stattfindenden 15. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD-COP 15) wird das internationale post-2020 Biodiversitätsrahmenwerk verabschiedet - ein Meilenstein zur Umsetzung der „2050 Vision of Living in harmony with nature".
Zur Vorbereitung des post-2020 Biodiversitätsrahmenwerks hat die Konferenz der Vertragsparteien einen ganzheitlichen, partizipatorischen Prozess initiiert. Weitere Informationen können dem offiziellen Dokument decision 14/34 entnommen werden.
Die Vorbereitung sowie die Verhandlungen zur Entwicklung dieses neuen Biodiversitätsrahmenwerks werden von zwei Arbeitsgruppen, den sogenannten open-ended intersessional working groups, durchgeführt, die vom zentralen Bureau der CBD koordiniert werden. In diesem Prozess werden u.a. Richtlinien für die Umsetzung und die Implementierung des Rahmenwerks entwickelt sowie Konsultationen mit den diversen Akteurengruppen über regionale und globale Themen geführt.
Mögliche Beiteiligungsmodalitäten am post-2020 Biodiversitätsrahmenwerk und die entsprechenden Instrumente, die den Vertragsparteien, anderen Ländern und weiteren relevanten Institutionen zur Verfügung stehen, werden in der Information note "Ways and means to contribute to the development of the post-2020 global biodiversity framework" (Mai 2019) näher erläutert.
Weitere Informationen über die Entwicklung des post 2020-Biodiversitätsrahmenwerks werden kontinuierlich auf der offiziellen Webseite der CBD veröffentlicht.